Kapitel 9 von 16
Der Pflichten-Assistent
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Ein Zusatzmodul: Sie fragen in normaler Sprache, der Assistent antwortet auf Grundlage Ihrer Pflichten — und zeigt, wenn eine Pflicht in Ihrem Kataster fehlt.
9.1 Öffnen und fragen
- Auf der Pflichten-Seite unten rechts den runden Knopf Assistent drücken.
- Frage in das Feld Frage zu Ihren Pflichten… (keine personenbezogenen Daten) eintippen (max. 2000 Zeichen).
- Mit der Eingabetaste senden; Umschalt+Eingabe macht einen Zeilenumbruch.
Während der Assistent arbeitet, zeigt die Blase neu eine einzige Schrittzeile: links die laufende Nummer, dann der aktuelle Schritt (Ihre Pflichten werden geladen, Frage wird eingeordnet, Ihr Kataster wird durchsucht mit der Trefferzahl, Rechtsbestand wird nach Lücken durchsucht, Antwort wird formuliert, Antwort wird geprüft) und rechts eine mitlaufende Uhr. Ein Klick auf die Nummer klappt die bisherigen Schritte auf; Abbrechen verwirft die Frage. Nach dem letzten Schritt tritt die Antwort an die Stelle der Schrittzeile neu: Sie baut sich in der Blase nach und nach auf, wie getippt, die Uhr läuft bis zum letzten Zeichen weiter, und statt Abbrechen steht dort Ganz anzeigen — ein Klick zeigt sofort die ganze Antwort. Unter der fertigen Antwort steht die Gesamtdauer, etwa „34 s". Reißt die Verbindung ab, holt die Anwendung die Antwort von selbst nach (Hinweis „Verbindung wird wiederhergestellt…").
Beispiele, die die Anwendung selbst vorschlägt: „Wir errichten eine neue Produktionsanlage — welche Pflichten aus unserem Kataster greifen jetzt?", „Wie weise ich die Gefährdungsbeurteilung nach?", „Wann ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten?"
9.2 Wie Sie die Antwort lesen
- Blau umrandete Marken sind Pflichten aus Ihrem Kataster — ein Klick springt zur Pflicht und klappt sie auf. Ein grüner Haken bedeutet „erledigt".
- Bernsteinfarbene Marken sind Pflichten, die nicht in Ihrem Kataster stehen. Sie sind nicht klickbar und tauchen unten als Vorschlag wieder auf.
- Unter der Antwort stehen Genannte Pflichten (worauf sich die Antwort stützt) und gegebenenfalls Offen (was er nicht klären konnte).
- Der Fußtext lautet: „Hinweise zur Umsetzung, keine Rechtsberatung."
9.3 Lücken schließen nur Admin
Fehlende Pflichten erscheinen im Block Nicht in Ihrem Kataster — Vorschlag des Assistenten, nach Gesetz gruppiert. Dort steht je Gruppe, ob das Gesetz schon im Kataster liegt. Admins haken die gewünschten an und drücken n ins Kataster übernehmen; fehlende Gesetze kommen automatisch mit, die Pflichten starten auf „ausstehend".
Nicht-Admins sehen stattdessen: „Zum Aufnehmen von Gesetzen und Pflichten wenden Sie sich bitte an Ihren Administrator."
9.4 Ein ganzes Gesetz durchprüfen
Nach einer Übernahme bietet der Assistent an: Weitere Pflichten aus <Gesetz> prüfen. Er arbeitet dann im Hintergrund alle übrigen Pflichten dieses Gesetzes durch — in Blöcken zu 100, bis zu 1500 Pflichten. Sie können den Assistenten dabei schließen. Solange er prüft, steht über dem Block neu „Block x von y · läuft seit m:ss" und, sobald ein Block gemessen ist, „noch etwa n min"; bleibt das Lebenszeichen der Prüfung aus, erscheint „keine Rückmeldung seit n s". Lässt sich der Stand längere Zeit nicht laden, hält die Anzeige an und bietet Erneut laden an. neu Solange irgendeine Prüfung läuft, sind alle Aktionsknöpfe des Gesprächs grau — auch ins Kataster übernehmen und Pflichten übernehmen in älteren Antworten; die Knöpfe tragen den Hinweis „Bitte warten — eine Prüfung läuft noch." Auswählen und Abwählen bleibt möglich; nach dem Ende der Prüfung sind die Knöpfe wieder frei.
Das Ergebnis unterscheidet vier Gruppen: trifft zu (vorausgewählt), unklar (mit Begründung, „Unklar — bitte selbst entscheiden"), nicht zutreffend (ausklappbar) und nicht beurteilt. Gleichlautende Fassungen (8.3) sortiert der Assistent dabei nicht aus, auch nicht zu Pflichten, die Sie schon tracken — wählen Sie überzählige Fassungen vor dem Übernehmen ab.
Fehlt ihm eine Angabe, erscheint ein bernsteinfarbener Kasten „Eine Rückfrage des Assistenten" mit ja / nein oder einem kurzen Freitext. Ihre Antworten werden als geklärte Fakten zu Ihrem Unternehmen gespeichert und wirken über dieses eine Gespräch hinaus — sie verbessern künftige Beurteilungen. Nur Admins dürfen antworten.
9.5 Datenschutz
Im Assistenten steht dauerhaft: „Der Assistent kennt weder den Namen Ihres Unternehmens noch Personen und sieht nur die Pflichten Ihres Katasters. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten ein; E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Namen werden vor der Verarbeitung entfernt. … Die Verarbeitung erfolgt bei den im Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 4) genannten Anbietern in den USA auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln; Ihre Eingaben werden dort nicht gespeichert und nicht zum Training verwendet."
Der Gesprächsverlauf gilt nur für die Sitzung; Neues Gespräch verwirft ihn. Fragetexte werden nach 30 Tagen gelöscht.