Die KI-Verordnung berührt fast jedes Regelwerk — jetzt im ganzen Rechtskataster verlinkt
Die KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026 im Grundsatz, und der Digital Omnibus hat die Hochrisiko-Fristen gerade verschoben. Warum sie fast jedes Regelwerk berührt — und warum das Rechtskataster dafür die beste Adresse ist.
Diese Woche ist die Verordnung (EU) 2024/1689 — die KI-Verordnung — quer durch den Bestand verlinkt worden: Überall dort, wo sie an bestehende Pflichten anschließt, verweist das Rechtskataster jetzt direkt auf sie. Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Seit dem 2. August 2026 gilt die Verordnung nach Art. 113 im Grundsatz vollständig und ist behördlich durchsetzbar — und nur wenige Wochen zuvor hat die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 zentrale Fristen verschoben. Wer jetzt nur den ursprünglichen Verordnungstext liest, hat bereits veraltete Termine vor sich.
Warum die KI-Verordnung mehr ist als ein KI-Thema
Die KI-Verordnung ersetzt kein bestehendes Recht — sie legt sich darüber. Genau deshalb taucht sie an so vielen Stellen im Bestand auf:
- Arbeitnehmerschutz: KI in Personalauswahl, Bewerbermanagement oder Beschäftigtenüberwachung gehört zu den Hochrisiko-Fällen des Anhangs III und trifft dort auf Arbeitsschutz- und Beschäftigtendatenschutz-Pflichten.
- Produktsicherheit: Wird KI zur Sicherheitskomponente eines Produkts, greift Anhang I — und damit die Schnittstelle zur EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und weiterer Produktharmonisierung.
- Datenschutz: Wo KI personenbezogene Daten verarbeitet, laufen die Anforderungen der DSGVO unverändert parallel.
- Transparenz: Wer einen Chatbot oder KI-gestützten Kundendialog betreibt, muss nach Art. 50 offenlegen, dass es sich um KI handelt.
Ein Verweis auf die KI-Verordnung ist deshalb selten ein Verweis auf ein einzelnes Gesetz. Er ist ein Knoten, an dem mehrere Pflichtenstränge zusammenlaufen — und der Grund, warum die Querverlinkung im Bestand so viel wert ist.
Warum der Zeitpunkt heikel ist
Die KI-Verordnung ist ein bewegliches Ziel. Sie gilt seit dem 2. August 2026 im Grundsatz, aber ihre Pflichten greifen gestaffelt — und die Staffelung wurde gerade geändert:
- Die Verbote (Art. 5) und die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) gelten bereits seit Februar 2025, die Vorgaben für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit August 2025.
- Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III wurden durch den Digital Omnibus von August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für produkteingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028.
- Die Transparenzpflichten nach Art. 50 sind von der Verschiebung nicht erfasst und gelten unverändert.
- Ein neues Verbot in Art. 5 für bestimmte generierende Systeme greift ab dem 2. Dezember 2026.
Mehr Zeit ist kein Freibrief — das materielle Pflichtenprogramm bleibt bestehen. Aber wer sich auf ein Datum verlässt, das seit letzter Woche nicht mehr stimmt, plant falsch.
Warum das Rechtskataster dafür die beste Adresse ist
Querschnittlich, gestaffelt, in Bewegung — genau diese Mischung ist der Grund, warum es ein gepflegtes Rechtskataster braucht und nicht die einmalige Lektüre des Amtsblatts:
- Paragraphengenau strukturiert — bis auf Satz-, Nummern- und Buchstabenebene, nicht nur „irgendwo in Anhang III".
- Querverwiesen — Sie sehen, an welche Ihrer bestehenden Pflichten die KI-Verordnung anschließt, statt sie isoliert zu lesen.
- Wöchentlich abgeglichen, mit Ampel — die Fristenverschiebung durch den Digital Omnibus ist bereits eingearbeitet; Änderungen werden erkannt, bewertet und ausgewiesen, statt still im Hintergrund zu passieren.
- Nach Rolle filterbar — Betreiber, Arbeitgeber, Hersteller: jeder sieht die für ihn geltenden Pflichten.
- Mit verbindlicher Fundstelle — direkt vom Rechtsgeber, konsolidiert und zitierfähig.
Die KI-Verordnung zählt außerdem zu den aushangpflichtigen Regelwerken; eine Druckfassung steht unter Aushangpflichten bereit.
Häufige Fragen
Gilt die KI-Verordnung schon?
Ja. In Kraft getreten ist sie bereits am 1. August 2024; seit dem 2. August 2026 gilt sie nach Art. 113 im Grundsatz vollständig und ist behördlich durchsetzbar. Einzelne Pflichten galten früher — die Verbote seit Februar 2025 —, andere greifen später.
Hat der Digital Omnibus die Fristen abgeräumt?
Nein. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 hat die Hochrisiko-Pflichten verschoben — für Anhang III auf den 2. Dezember 2027, für Anhang I auf den 2. August 2028 — und den Hochrisiko-Begriff enger gefasst. Das materielle Pflichtenprogramm und die Transparenzpflichten nach Art. 50 bleiben unverändert.
Betrifft mich die KI-Verordnung, wenn ich nur einen Chatbot einsetze?
Ja. Die Offenlegungspflicht nach Art. 50 verlangt, dass Menschen erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren. Sie gilt unmittelbar und ohne Übergangsfrist.
Wo finde ich die KI-Verordnung im Rechtskataster?
Als Verordnung (EU) 2024/1689 im Bestand — paragraphengenau, mit den daraus folgenden Pflichten, wöchentlich abgeglichen und mit Druckfassung für den Aushang.