EUDR — EU-Entwaldungsverordnung (CELEX 32023R1115): Pflichten, Fristen und Checkliste für Unternehmen

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen ab dem 30.12.2026 dazu, bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in der EU in Verkehr zu bringen, wenn sie entwaldungsfrei sind. Wer betroffen ist, welche Pflichten gelten und wie Sie sich in sechs Schritten vorbereiten — mit allen Fundstellen.

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen ab dem 30.12.2026 (große und mittlere Unternehmen) bzw. ab dem 30.06.2027 (Kleinst- und Kleinunternehmen) dazu, bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Erzeugnisse nur dann in der EU in Verkehr zu bringen, wenn sie entwaldungsfrei sind. Dafür müssen Sie eine Sorgfaltspflicht mit Geolokalisierung der Produktionsflächen nachweisen.

Hintergrund: Warum diese Verordnung?

Die Europäische Union will mit der Verordnung (EU) 2023/1115 (CELEX 32023R1115) die weltweite Entwaldung und Waldschädigung stoppen. Der globale Rohstoffhandel — allen voran mit Rind, Soja, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk — gilt als einer der größten Treiber der Waldzerstörung. Die EUDR ersetzt die bisherige EU-Holzverordnung (EUTR) und geht deutlich weiter: Sie erfasst mehr Rohstoffe, verlangt lückenlose Rückverfolgbarkeit bis zur Produktionsfläche und stellt strengere Anforderungen an die Sorgfaltspflicht.

In Kraft ist die Verordnung seit dem 29.06.2023. Ursprünglich sollten die Pflichten bereits Ende 2024 gelten. Mit der Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 vom 19.12.2025 (im Amtsblatt veröffentlicht am 23.12.2025, in Kraft getreten am 26.12.2025) wurde der Anwendungsbeginn um ein Jahr verschoben und zugleich inhaltlich vereinfacht. Für Sie als Unternehmen bedeutet das: Sie haben Zeit, sich systematisch vorzubereiten — aber die Fristen sind nun endgültig.

Welche Produkte sind betroffen?

Maßgeblich ist Anhang I der EUDR. Er listet sieben Rohstoffe und die daraus hergestellten Erzeugnisse auf. Betroffen sind also nicht nur die Rohstoffe selbst, sondern auch Produkte wie Leder, Schokolade, Möbel, Papier, Reifen oder Tofu.

RohstoffBeispiel-ErzeugnisseHS-Code-Beispiele
RindFleisch, Leder, Lederwaren0201, 0202
KakaoKakaobohnen, Schokolade1801
KaffeeKaffeebohnen, Röstkaffee0901
PalmölSpeiseöl, Kosmetik, Biokraftstoff1511
Gummi (Kautschuk)Naturkautschuk, Reifen4001
SojaSojabohnen, Tofu, Futtermittel1201
HolzSchnittholz, Möbel, Papier, Pappe4401, 4403

Die HS-Codes sind lediglich Beispiele — verbindlich ist die vollständige Liste in Anhang I der Verordnung. Wichtig: Bücher, Zeitungen und andere Druckerzeugnisse wurden mit der Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 aus Anhang I gestrichen. Sie unterliegen damit nicht mehr der EUDR.

Wer ist betroffen? Das Rollenmodell

Die EUDR folgt dem First-Touch-Prinzip: Entscheidend ist, wer ein Produkt zuerst in der EU in Verkehr bringt oder aus der EU ausführt. Dieses Unternehmen trägt die volle Sorgfaltspflicht. Durch die Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 wurde das Rollenmodell präzisiert:

RolleDefinitionPflichtenBeispiel
MarktteilnehmerErst-Inverkehrbringer oder ExporteurVolle Sorgfaltspflicht: Informationssammlung inkl. Geolokalisierung, Risikobewertung, Risikominderung, Sorgfaltserklärung (DDS) im EU-InformationssystemImporteur von Kakaobohnen aus Westafrika
Nachgelagerter MarktteilnehmerStellt aus bereits deklarierten EUDR-relevanten Erzeugnissen neue her und bringt sie in VerkehrKeine eigene Sorgfaltserklärung, keine aktive VergewisserungspflichtSchokoladenhersteller, der deklarierten Kakao verarbeitet
HändlerReiner Weiterverkauf innerhalb der EUReduzierte Pflichten: keine eigene DDS, Weitergabe der Referenznummern und Informationen, Kooperation mit BehördenGroßhändler, der Schokolade innerhalb Deutschlands vertreibt

Für Nicht-KMU-Händler gelten leicht erhöhte Anforderungen. Die zentrale Frage für Ihr Unternehmen lautet daher: Sind Sie Marktteilnehmer, nachgelagerter Marktteilnehmer oder Händler? Davon hängt der Umfang Ihrer Pflichten ab.

Die 6-Schritte-Checkliste zur Vorbereitung

Schritt 1: Produkte und Lieferketten screenen

Prüfen Sie, ob Ihre Produkte unter Anhang I der EUDR fallen. Dazu gehören nicht nur die sieben Rohstoffe, sondern auch alle daraus hergestellten Erzeugnisse. Erstellen Sie eine vollständige Liste Ihrer Produkte und ordnen Sie diese den relevanten HS-Codes zu.

Schritt 2: Rollen klären

Bestimmen Sie für jedes Produkt Ihre Rolle: Sind Sie Marktteilnehmer, nachgelagerter Marktteilnehmer oder Händler? Diese Einordnung entscheidet, welche Pflichten Sie erfüllen müssen und ob Sie eine Sorgfaltserklärung abgeben müssen.

Schritt 3: Geolokalisierungsdaten beschaffen

Für alle Produktionsflächen, auf denen die Rohstoffe erzeugt wurden, benötigen Sie die geografischen Koordinaten. Bei großen Flächen sind Polygon-Koordinaten erforderlich. Diese Daten müssen Sie von Ihren Lieferanten anfordern und dokumentieren.

Schritt 4: Risikobewertung durchführen

Die EU-Kommission hat die Herkunftsländer in Risikoklassen eingeteilt: niedrig, Standard und hoch. Je höher das Risiko, desto intensiver muss Ihre Risikobewertung ausfallen und desto höher sind die behördlichen Kontrollquoten.

Schritt 5: Sorgfaltspflichtenerklärung erstellen

Als Marktteilnehmer müssen Sie für jede Lieferung eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) im EU-Informationssystem abgeben. Diese enthält die Referenznummer, über die die Lieferung jederzeit nachvollziehbar ist.

Schritt 6: Dokumentation und Aufbewahrung

Alle Informationen und Dokumente müssen Sie fünf Jahre aufbewahren. Dazu gehören Geolokalisierungsdaten, Risikobewertungen, Sorgfaltserklärungen und die Nachweise über ergriffene Risikominderungsmaßnahmen.

Sanktionen und Durchsetzung

Verstöße gegen die EUDR können teuer werden. Die Verordnung sieht in Artikel 25 unter anderem vor:

  • Geldbußen: Bei juristischen Personen bis zu 4 % des Jahresumsatzes im betroffenen Mitgliedstaat — die Verordnung setzt 4 % als Mindestmaß für das Höchstbußgeld fest.
  • Beschlagnahme: Erzeugnisse und Erlöse können beschlagnahmt oder eingezogen werden.
  • Ausschluss: Vorübergehender Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und öffentlicher Finanzierung ist möglich.

In Deutschland ist für Marktteilnehmer und Händler die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Für die heimische Primärproduktion (Rind, Soja, Holz aus deutscher Erzeugung) sind die Behörden der Bundesländer verantwortlich. Der Zoll prüft bei der Einfuhr, ob eine gültige DDS-Referenznummer vorliegt.

Häufige Fragen

Wann genau gilt die EUDR für mein Unternehmen?

Für große und mittlere Unternehmen gilt die EUDR ab dem 30.12.2026. Kleinst- und Kleinunternehmen haben bis zum 30.06.2027 Zeit. Entscheidend ist die Unternehmensgröße nach EU-Definition. Prüfen Sie frühzeitig, welche Frist für Sie gilt, und beginnen Sie rechtzeitig mit der Vorbereitung.

Was bedeutet „entwaldungsfrei" konkret?

Entwaldungsfrei bedeutet, dass die Rohstoffe auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31.12.2020 nicht entwaldet oder geschädigt wurden. Für Holz gilt zusätzlich, dass es nicht zur Waldschädigung beigetragen hat. Den Nachweis führen Sie über die Geolokalisierung der Produktionsflächen.

Was ist der Unterschied zwischen Marktteilnehmer (Betreiber) und Händler?

Der Marktteilnehmer bringt das Produkt zuerst in der EU in Verkehr oder exportiert es. Er trägt die volle Sorgfaltspflicht und muss eine Sorgfaltserklärung abgeben. Der Händler verkauft das Produkt lediglich innerhalb der EU weiter und hat reduzierte Pflichten — er muss Referenznummern weitergeben und mit Behörden kooperieren.

Brauche ich wirklich GPS-Koordinaten meiner Lieferanten?

Ja, die Geolokalisierung ist ein Kernbestandteil der EUDR. Für jede Produktionsfläche benötigen Sie die geografischen Koordinaten. Ohne diese Daten können Sie keine gültige Sorgfaltserklärung abgeben. Fordern Sie die Koordinaten frühzeitig von Ihren Lieferanten an und prüfen Sie deren Plausibilität.

Was passiert, wenn ich die Pflichten ignoriere?

Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 4 % des Jahresumsatzes, die Beschlagnahme von Produkten und Erlösen sowie der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren. Zudem können Ihre Produkte an der EU-Grenze gestoppt werden, wenn die DDS-Referenznummer fehlt.

Gilt die EUDR auch für Produkte, die ich nur weiterverkaufe?

Ja, auch der reine Weiterverkauf innerhalb der EU fällt unter die EUDR. Als Händler haben Sie allerdings reduzierte Pflichten: Sie müssen die Referenznummern und Informationen weitergeben und mit den Behörden kooperieren. Eine eigene Sorgfaltserklärung ist für Händler nicht erforderlich.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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