Erste Kommunen im Rechtskataster: Kreis Minden-Lübbecke und Stadt Bad Oeynhausen
70 kommunale Satzungen sind ab sofort paragraphengenau im Bestand — und werden dauerhaft überwacht wie jedes Bundesgesetz. Neu: Wir nehmen Ihren zusätzlichen Regelungsgeber für einmalig 499 € auf, die laufende Überwachung ist inklusive.
Recht endet nicht beim Bundesgesetzblatt. Wer eine Abfallanlage betreibt, Abwasser einleitet, ein Grundstück bebaut oder eine Kindertageseinrichtung führt, findet einen erheblichen Teil seiner konkreten Pflichten nicht im Bundesrecht, sondern in einer kommunalen Satzung. Genau diese Ebene fehlt in Rechtskatastern traditionell: verstreut veröffentlicht, uneinheitlich formatiert, kaum zu überwachen.
Ab sofort ist sie im Bestand. Mit dem Kreis Minden-Lübbecke und der Stadt Bad Oeynhausen sind die ersten beiden Kommunen vollständig in die Rechtskataster-Datenbank aufgenommen — paragraphengenau aufbereitet und ab jetzt dauerhaft überwacht wie jedes Bundesgesetz.
Zwei Ebenen, ein Bestand
Die Auswahl ist kein Zufall: Der Kreis Minden-Lübbecke regelt unter anderem die Abfallentsorgung und den Rettungsdienst, die kreisangehörige Stadt Bad Oeynhausen daneben ihr eigenes Ortsrecht — Hauptsatzung, Entwässerung, Gebühren, Bauwesen, Kindertagesbetreuung. Für einen Standort in dieser Region liegt damit erstmals das vollständige Bild vor: Kreisrecht und Ortsrecht nebeneinander, in derselben Struktur wie EU-Verordnung, Bundesgesetz und Landesrecht.
Was im Bestand steckt
- 70 Satzungen — 57 der Stadt Bad Oeynhausen, 13 des Kreises Minden-Lübbecke.
- 6.254 einzeln adressierbare Gliederungsknoten — Paragraph, Absatz, Satz, Nummer, Buchstabe. Jeder Knoten ist verlinkbar, zitierfähig und versioniert.
- 978 abgeleitete Pflichten mit Adressat, Fristentyp und Praktikerempfehlung — verankert am jeweiligen Paragraphen.
- Vom Anschluss- und Benutzungszwang über Getrennthaltung und Anmeldepflichten bis zu Wasserschutzgebietsverordnungen und den Satzungen der Stadtwerke.
Aufgenommen heißt bei uns: überwacht
Eine einmal eingelesene Satzung ist ein Dokument. Wertvoll wird sie erst, wenn jemand merkt, dass sie sich geändert hat. Deshalb laufen die Kommunen im selben wöchentlichen Prozess wie alle anderen Quellen: Abgleich mit der amtlichen Veröffentlichung, deterministische Änderungserkennung auf Knotenebene — nicht per KI-Schätzung, sondern per Prüfsumme je Absatz —, fachliche Bewertung der Änderung, Ableitung der betroffenen Pflichten, und vor der Freigabe die Prüfung durch einen Menschen.
Eine geänderte Gebührensatzung ist bei uns derselbe Vorgang wie eine geänderte EU-Verordnung: Sie sehen im Kataster, was sich geändert hat, wie es bewertet wurde und welche Pflicht daran hängt.
Ihr Regelungsgeber fehlt? Einmalig 499 €.
Sie vermissen Ihre Stadt, Ihren Kreis, Ihren Zweckverband, eine Bezirksregierung oder eine Kammer? Wir nehmen sie auf. 499 € netto, einmalig je Regelungsgeber — die dauerhafte Überwachung ist damit abgegolten. Keine Folgekosten, keine Jahresgebühr obendrauf. Je nach Quelle in der Regel binnen 14 Tagen im Bestand.
Voraussetzung ist allein, dass wir es rechtssauber dürfen. Wir nehmen einen Regelungsgeber auf, wenn sein Regelwerk
- amtlich veröffentlicht und frei zugänglich ist — ohne Login, ohne Bezahlschranke,
- digital unter einer stabilen Adresse abrufbar ist,
- maschinenlesbar vorliegt (HTML oder Text-PDF),
- keinem Nutzungsvorbehalt für Text und Data Mining nach § 44b Abs. 3 UrhG unterliegt,
- und nicht durch fremde Datenbankrechte (§§ 87a ff. UrhG) gesperrt ist.
Und was wir bewusst nicht aufnehmen
Nicht alles, was technisch machbar wäre, ist zulässig. Privates Verbandsregelwerk — etwa DVGW-Arbeitsblätter, DIN- oder VDI-Richtlinien — nehmen wir nicht in die Datenbank auf. Solche Werke stehen regelmäßig unter einem ausdrücklichen Vorbehalt gegen Text und Data Mining, ihre Verzeichnisse zusätzlich unter Datenbankschutz. Wir kopieren sie nicht, wir speichern sie nicht, und wir lassen keine KI darauf laufen.
In Ihrem Kataster spielen sie trotzdem eine Rolle. Wo eine Rechtsnorm auf ein technisches Regelwerk verweist — wie § 49 EnWG auf die anerkannten Regeln der Technik — führen wir diesen Verweis mitsamt Kennung und melden, wenn sich daran etwas ändert. Die Pflicht formulieren wir aus der Rechtsnorm, nicht aus dem fremden Werk. Fundstelle statt Kopie — das ist die Linie, und sie gilt auch dann, wenn sie unbequem ist.
Der Rahmen
Die kommunale Ebene kommt zu einem Bestand von derzeit 86.135 Regelungen aus 35 Quellen, davon 81.789 in Kraft, zerlegt in 5,7 Millionen Gliederungsknoten, aus denen 984.694 Pflichten abgeleitet sind: EU, Bund, alle 16 Bundesländer, Verwaltungsvorschriften, DGUV und BAuA.
Regelungsgeber vorschlagen oder Zugang anfragen: info@iqi-gmbh.de — oder über das Kontaktformular auf dieser Seite.
Rechtskataster.com ist die organisatorische Grundlage Ihres Compliance-Managements und ersetzt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.